Für Manager gemacht: Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Für Manager gemacht: Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Für Manager gemacht: Anstellungsvertrags-Rechtsschutz 1024 683 Andreas Wiedemann

Anstellungsverträge von Topmanagern stecken voller Fallstricke. Vielen ist oft nicht bewusst, dass eine klassische Berufs-Rechtsschutzversicherung nicht greift, wenn es zum Streit mit dem Unternehmen kommt. Die Lösung ist eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung.

Topmanager, die einen Anstellungsvertrag aushandeln, denken in der Regel nicht daran, dass die Zusammenarbeit mit dem neuen Unternehmen auch im Streit enden könnte. Dabei sind weder Geschäftsführer noch Vorstände davor gefeit, von heute auf morgen abberufen und gekündigt zu werden. Selbst wer Höchstleistungen vollbringt, kann auf die Abschussliste geraten, auch wenn jahrzehntelang die Chemie mit dem Senior stimmte. Kommen bei einer GmbH neue Gesellschafter ins Haus und fordern einen Personalwechsel, dann hat der bisherige Unternehmensleiter schlechte Karten. Gleiches gilt, wenn ein Großinvestor in eine AG einsteigt und auf einen Wechsel der Entscheidungsträger pocht.

Anlässe für Auseinandersetzungen

Anlässe, Topmanager von jetzt auf gleich, vor die Tür zu setzen, gibt es für Unternehmen viele. Zum Beispiel:

  • Der Staatsanwalt ermittelt gegen das Organ
  • Innerhalb des Unternehmens laufen strafrechtliche Ermittlungen
  • Die Gesellschafterstruktur ändert sich (Verkauf/Firmenanteile werden innerhalb der Familie bzw. an Dritte neu übertragen)
  • Der Rechtsträger ändert sich (Fusion, Firmenumwandlung, Abspaltung).
  • Veränderung des Aufgabenbereichs
  • Vorwurf einer (finanziellen) Fehlentscheidung
  • Unterschiedliche Auffassungen über künftige Ausrichtung des Unternehmens

Unkalkulierbares Kostenrisiko bei Streit über Managerverträge

Um für solche Fälle gewappnet zu sein, sollten Topmanager parallel zur Unterzeichnung des Anstellungsvertrags mit dem neuen Unternehmen eine private Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung abschließen. Denn kommt es später zum Zerwürfnis, müssen Ex-Chefs damit rechnen, dass von heute auf morgen keine Vergütung mehr fließt. Abfindungen, Boni- oder Pensionszahlungen, die ihnen eigentlich zustehen, müssen sie dann einklagen.

Private Berufs-Rechtsschutzversicherung springt nicht ein

Ein Großteil der Manager glaubt für solche Streitigkeiten über die privat abgeschlossene Familien-Rechtsschutzversicherung bereits abgesichert zu sein. Ein gefährlicher Irrtum. Richtig ist zwar, dass solche Kombiprodukte vielfach eine Berufs-Rechtsschutzversicherung enthalten, die die Kosten bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten trägt. Im Schadenfall stehen die Topmanager aber dennoch schutzlos da.

Vielen Topmanagern ist nicht bewusst, dass eine klassische Berufs-Rechtsschutzversicherung nicht greift, wenn es zum Streit mit dem Unternehmen kommt. Die Lösung: Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung.

Geschäftsführer und Vorstände sind keine Arbeitnehmer

Der Grund: Solche Berufsrechtschutz-Bausteine greifen in der Regel ausschließlich bei Arbeitnehmern. Im Kleingedruckten schließen die Anbieter von privaten Rechtsschutzversicherungen Streitigkeiten um Managerverträge gezielt aus. Sie scheuen das deutlich höhere Kostenrisiko. Denn Geschäftsführer und Vorstände sind Organmitglieder und tragen als gesetzliche Vertreter einer juristischen Person (GmbH, AG etc.) hohe Verantwortung und damit verbunden auch ein hohes Haftungsrisiko. Das bringt zusätzlichen Zündstoff für Streitigkeiten rund um arbeitsvertragliche Ansprüche mit sich.

Anwaltszwang beim Landgericht

Ein Grund für das erhöhte Kostenrisiko ist die Tatsache, dass Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen mit Vertretern juristischer Personen nicht vor den Arbeitsgerichten, sondern vor den Zivilgerichten (Amts- und Landgerichten) verhandelt werden. Das Kostenrisiko ist hier durch den Streitwert bestimmt, der bei Managerverträgen sehr schnell sehr hoch ausfallen kann. Deshalb landet ein Großteil dieser Rechtsstreitigkeiten vor den Landgerichten, was wiederum den Anwaltszwang auslöst. Der nächste Kostentreiber.

Hinzu kommt: Verliert der Manager den Rechtsstreit vorm Zivilgericht, hat er anders als beim Arbeitsgericht die Gesamtkosten des Rechtsstreits, also die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten sowie die der gegnerischen Seite, zu tragen.

Typische Streitgegenstände

Zu den häufigen Streitgegenständen zählen:

  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Aufhebungsvertrag
  • Altersversorgung
  • Streitigkeiten über Nebenabreden
  • Streitigkeiten über Höhe des Gehalts oder der Boni
  • Spesenabrechnungen

Praxisbeispiel: Manager müssen bei Gerichtskosten in Vorleistung gehen

  • Was das konkret bedeuten kann, zeigt folgendes Beispiel: Der Geschäftsführer einer Softwarefirma erhält die fristlose Kündigung. Er lässt sich zunächst außergerichtlich von einem Fachanwalt beraten und reicht anschließend eine Zivilklage ein. Noch bevor er den Gerichtssaal betreten hat, findet er die ersten Rechnungen in seinem Briefkasten. Der Anwalt will sein Honorar, das Landgericht fordert von ihm, die Gerichtskosten vorab zu leisten. Die fallen umso höher aus, je höher der Streitwert liegt. Das Gericht soll feststellen, ob die Kündigung rechtens war. Als Streitwert wird deshalb der Bestand des Arbeitsverhältnisses festgelegt. Das Gehalt des Geschäftsführers war fünfstellig. Vor Gericht geht es deshalb um eine Streitsumme mindestens in Höhe des dreifachen Bruttomonatsgehalts. Der Geschäftsführer steht in dieser Situation ohne Gehalt da und ist mit erheblichen Kosten konfrontiert – eine Situation, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein kann.

Fazit

Dass die Anbieter von privaten Berufs-Rechtsschutz-Versicherungen Streitigkeiten über Managerverträge als nicht kalkulierbares und deshalb für sie nicht tragbares Kostenrisiko einstufen, sollte Geschäftsführern und Vorstandsmanagern zu denken geben. Im Umkehrschluss macht die rigorose Abwehrhaltung der Familien-Rechtsschutzversicherer deutlich, wie hoch ihr eigenes Risiko ist, wenn sie sich nicht für mögliche eigene arbeitsrechtliche Streitigkeiten gezielt absichern.

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Autoren

Angelika Söhngen, LL.M, Teamleiter Wholesale, Howden Düsseldorf. Die Volljuristin und Absolventin des Masterstudiengangs Versicherungsrecht ist auf D&O- und Rechtsschutz-Versicherungen spezialisiert.

Dr. iur. Andreas Wiedemann, Direktor Wholesale bei Howden. Nach dem Jurastudium war der Experte für Gesellschaftsrecht viele Jahre lang in diversen Leitungsfunktionen bei führenden Versicherern tätig.

[Bildnachweis: © shutterstock.com / Unzhakov]

Andreas Wiedemann

Dr. iur. Andreas Wiedemann ist Direktor Wholesale bei Howden. Nach dem Jurastudium war der Experte für Gesellschaftsrecht viele Jahre lang in diversen Leitungsfunktionen bei führenden Versicherern tätig.

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