Aufsichtsrat oder Beirat? Anforderungen und Besetzungsprozesse

Aufsichtsrat oder Beirat? Anforderungen und Besetzungsprozesse

Aufsichtsrat oder Beirat? Anforderungen und Besetzungsprozesse 1024 792 Dr. Klaus Weigel

In den vergangenen Jahren hat die öffentliche Diskussion über die qualifizierte Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten deutlich zugenommen. Ausschlaggebend dafür waren unter anderem spektakuläre Ereignisse in Unternehmen und eine verschärfte Regulatorik seitens des Gesetzgebers bzw. durch Regelwerke wie den Deutschen Corporate Governance Kodex. Aber auch die zunehmende Interessenvertretung von Investoren und Stimmrechtsberatern bewirkt ein gesteigertes öffentliches Interesse an der Arbeit und Zusammensetzung dieser Gremien. Aber wie kommt man in den Aufsichtsrat oder in den Beirat?

Aufsichtsrat und Beirat – wo ist der Unterschied?

Ein Beirat ist ein Organ in Unternehmen, das der Geschäftsführung beratend zur Seite gestellt wird. Die Einrichtung eines Beirats ist freiwillig. Der Vorteil eines Beirats liegt beispielsweise in der Möglichkeit, Expertise von externen Beratern einzuholen.

Der Aufsichtsrat hingegen wird unter bestimmten Bedingungen in Kapitalgesellschaften aus einer gesetzlichen Pflicht heraus zusammengestellt. Aus diesem Grund wird der Beirat oft als freiwilliger Aufsichtsrat bezeichnet. Der Aufsichtsrat übernimmt sowohl Beratungs- als auch Aufsichtsfunktionen für Entscheider im Unternehmen. Ein Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsvorgänge und zeigt ggf. Misswirtschaft oder Fehlverhalten auf.

Besetzung von Aufsichtsrat und Beirat in Unternehmen und Organisationen

Wie werden Aufsichtsräte und Beiräte heute eigentlich besetzt?Welche Personen kommen für ein Aufsichtsrats- oder Beiratsmandat infrage? Und was kann man tun, wenn man Interesse hat ein Aufsichtsratsmandat bzw. Beiratsmandat zu übernehmen? Der Wechsel an die Spitze hat bestimmte Voraussetzungen.

Während das Aktiengesetz per Definition für alle Aktiengesellschaften eine Zusammensetzung des Aufsichtsrats aus mindestens drei Personen verbindlich vorschreibt, sind Unternehmen anderer Rechtsformen grundsätzlich dazu nicht verpflichtet. Es sei denn, sie überschreiten eine bestimmte Mitarbeiterzahl im Inland. Hingegen macht das Aktiengesetz hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats keine Vorgaben.

Wie kommt man in den Aufsichtsrat?

Wichtig ist es, dass der Kandidat in seinem gesamten Portfolio als Aufsichtsratsmitglied zum Unternehmen oder der Organisation passt. So waren es früher gerade in den großen börsennotierten Unternehmen häufig die gleichen Personen (die sog. Deutschland AG), die in die Aufsichtsräte gewählt wurden. Es blieb im Unklaren, nach welchen Kriterien diese Personen ausgewählt wurden.

Dies hat sich zumindest bei den größeren börsennotierten Unternehmen durch den Einfluss von Entscheidern wie internationaler Investoren und von Stimmrechtsberatern zunehmend verändert, sodass nun auch Empfehlungen und Bewerbungen um den Aufsichtsrat von anderen Personen beachtet werden. Diese Gruppen fragen schon im Vorfeld von Hauptversammlungen nach der fachlichen Qualifikation der zur Neuwahl vorgeschlagenen Aufsichtsräte und immer häufiger nach deren zeitlicher Verfügbarkeit für ein weiteres Mandat.

Fähigkeiten und Kompetenzen – die passende Gesamtzusammensetzung finden

Bei der Zusammensetzung eines Aufsichtsrats bzw. Beirats sollte man sich vor allem daran orientieren, welche Themenschwerpunkte für das Unternehmen in den kommenden Jahren wichtig sind und danach entsprechende Know-how-Träger als Aufsichtsratsmitglieder aussuchen. Dabei sollten vor allem Personen in Frage kommen, die Leitungsfunktionen in Unternehmen vergleichbarer Größe und Komplexität ausüben bzw. ausgeübt haben. Aufsichtsratsmitglieder müssen darüber hinaus über die persönliche und soziale Kompetenz für eine Tätigkeit in einem solchen Gremium verfügen und zumindest in ihrer Mehrzahl auch unabhängig vom Unternehmen sein. Damit scheiden grundsätzlich alle Personen aus, die aufgrund von Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen verbunden sind.

Den „idealen“ Aufsichtsrat oder das „perfekte“ Aufsichtsratsmitglied gibt es per Definition nicht. Es ist stets auf ein zum Unternehmen, seinen Zielsetzungen und Herausforderungen passendes Gesamtportfolio an fachlichen Fähigkeiten, Kompetenzen und persönlichen Eigenschaften zu achten. Nur so ist eine optimale Besetzung des Aufsichtsrats oder eine vernünftige Bewertung eines Beiratsmandats für Entscheider möglich.

Aufsichtsrat oder Beirat – das persönliche Interesse kommunizieren

Und wenn man nun selbst Interesse hat Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmandate zu übernehmen? Zunächst einmal gilt, dass man dafür von externer Seite angesprochen wird. Neben Unternehmensvertretern sind dies zunehmend auf die Vermittlung von Aufsichtsräten und Beiräten spezialisierte Berater. Bei diesen sollte man mit seinem Mandatsinteresse bekannt sein, und diese sollten auch wissen, über welche besonderen Kenntnisse und Erfahrungen man verfügt.

 

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Ermitteln Sie Ihren persönlichen USP

Damit man sich dem Berater gegenüber bestmöglich präsentieren kann, ist es für Topmanager wichtig ihren persönlichen USP zu erarbeiten. Diese Ausarbeitung beginnt mit der Frage: Warum sollte ein Unternehmer gerade mich in den Aufsichtsrat bzw. Beirat seines Unternehmens holen? Zu einer Sortierung der eigenen Interessenlage gehört auch die Frage: Wo möchte ich eigentlich Aufsichtsrat oder Beirat werden? Nicht jeder mag die Öffentlichkeit, die mit dem Aufsichtsratsmandat in einer börsennotierten Gesellschaft zwangsläufig verbunden ist. Familienunternehmen können den Charme haben, als Beirat enger mit den Gesellschaftern und der operativen Führung die Zukunft des Unternehmens diskutieren zu können. Die Unterschiede zwischen Beirat und Aufsichtsrat sind in dieser Hinsicht signifikant.

Man sollte sich also vorher genau überlegen, ob eine Bewerbung als Aufsichtsrat oder als Beirat die bessere Lösung für die eigene Person darstellt.

Networking auf relevanten Veranstaltungen

Es kann darüber hinaus zielführend sein, vermehrt Veranstaltungen zum Thema Aufsichtsrat/Beirat zu besuchen und sich dort durch Wortmeldungen und Diskussionsbeiträge einzubringen. Ebenso gibt es inzwischen Aufsichtsratsvereinigungen, denen man sich anschließen kann. Alle diese Aktivitäten dienen dem Ziel, ein relevantes Netzwerk aufzubauen und seine besonderen Fähigkeiten in dem entsprechenden Umfeld bekannter zu machen. Eines bestätigen langjährige Aufsichtsräte immer wieder: das erste Mandat, egal ob Bewerbung um Aufsichtsrat oder Beirat, ist das schwerste!

Das richtige Networking für Topführungskräfte ist auch außerhalb von Bewerbungen für Mandate äußerst relevant, um auch nach Jobwechseln in der Top-Führungsebene zu bestehen.

Die Stelle im Aufsichtsrat oder Beirat – Bereicherung oder Belastung?

Der Begriff des „Overboarding“ nimmt eine immer größere Bedeutung ein. Ein noch voll operativ tätiger Vorstand bzw. Geschäftsführer oder Topmanager sollte sich gewissenhaft fragen, ob er wirklich genügend Zeit hat, zusätzlich ein Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmandat zu übernehmen. Hier sollten abermals die Unterschiede zwischen Beirat und Aufsichtsrat hinsichtlich des Aufwands abgewogen werden. Andererseits erweitern externe Mandate den eigenen Horizont und erlauben Einblicke in andere Unternehmen, die wiederum für die eigene operative Tätigkeit nützlich sein können.

Fazit

Bei der Zusammensetzung eines Aufsichtsrats bzw. Beirats sollte man sich vor allem daran orientieren, welche Themenschwerpunkte für das Unternehmen in den kommenden Jahren wichtig sind und danach entsprechende Know-how-Träger aussuchen. Hier gilt es entsprechend abzuwägen.

Wie Sie Beirat oder Aufsichtsrat werden, wissen Sie nun. Mit unseren Top-Beratern gehen Sie den nächsten Schritt: Gewinnen Sie jetzt Klarheit über den nächsten Karriereschritt oder entwickeln Sie die nötigen Skills für eine neue Position.

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[Bildnachweis: @GettyImages/Westend61 – Milton Brown / iStockphoto – ismagilov]

Dr. Klaus Weigel

Dr. Klaus Weigel war von Anfang 2007 bis Ende 2022 Geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH in Frankfurt am Main und ist heute Of Counsel. Er war zuvor 25 Jahre für verschiedene Banken im Corporate Finance und Private Equity Geschäft in leitender Funktion und als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Dr. Weigel ist zugleich Mitgründer und war langjähriges Vorstandsmitglied der Vereinigung ArMiD und gehört seit vielen Jahren dem Unternehmerbeirat der Oskar-Patzelt-Stiftung an.

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