Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung – Managerschutz für die Kündigung

Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung – Managerschutz für die Kündigung

Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung – Managerschutz für die Kündigung 1024 684 Beata Drenker

Selbst wer als Manager Höchstleistungen vollbringt, kann auf die Abschussliste geraten. Kommt es zum Streit mit dem Unternehmen und schließlich zur Kündigung, stehen Geschäftsführer und Vorstände nicht selten von heute auf Morgen ohne Vergütung da. Abfindungen, Boni und Pensionszahlungen, die ihnen eigentlich zustehen, müssen sie dann vor Gericht einklagen.

In solchen Situationen brauchen Manager einen guten Anwalt und bestenfalls eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten eines Rechtsstreits zwischen dem Unternehmensorgan und dem Unternehmen auch tatsächlich trägt. Denn wie alle Rechtsstreitigkeiten sind auch diejenigen aus Anstellungsverträgen von Managern kostspielig.

Anstellungsrechtsstreit vor dem Landgericht

Im Gegensatz zu Streitigkeit aus Verträgen mit Arbeitnehmern, die vor Arbeitsgerichten ausgetragen werden, sind Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen mit Unternehmensorganen vor ordentlichen Zivilgerichten auszufechten. Denn Anstellungsverträge von Geschäftsführern, Vorständen und Co. sind regelmäßig nicht als Arbeitsverträge, sondern als Dienstverträge zu qualifizieren: Damit sind Organvertreter keine Arbeitnehmer. Führt ein Manager also einen Streit um eine Kündigung, Bezüge, Tantiemen oder Boni muss er diesen vor dem Landgericht ausfechten.

Eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung schützt einen Manager im Falle einer Kündigung mit folgendem Rechtsstreit.

Unkalkulierbares Kostenrisiko bei Streit über Managerverträge

Dass für Anstellungsstreitigkeiten von Unternehmensorganen nicht Arbeitsgerichte, sondern Zivilgerichte zuständig sind, führt zu einem unkalkulierbar hohen Kostenrisiko. Dies resultiert einerseits aus der Tatsache, dass in Anbetracht der hohen Streitwerte, um die es zumeist geht, der Streit regelmäßig vor dem Landgericht landet, was wiederum den Anwaltszwang auslöst.

Dabei liegen die Stundensätze renommierter Arbeitsrechtler durchaus in einem Bereich zwischen 350 und 500 Euro. Andererseits greift in diesen Rechtsstreitigkeiten auch nicht die für Arbeitnehmer geltende Kostenprivilegierung, so dass der Gebührenstreitwert nach freiem Ermessen des Gerichts festzusetzen ist. Dies treibt aber nicht nur die Gerichts-, sondern auch die Anwaltskosten enorm in die Höhe.

Hinzu kommt: Verliert der Manager den Rechtsstreit vor dem Zivilgericht, werden ihm – anders als beim Arbeitsgericht – die Gesamtkosten des Verfahrens aufgebürdet. Dann hat er nicht nur die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten, sondern auch die der gegnerischen Seite zu tragen.

Klassische Berufs-Rechtsschutzversicherung greift nicht

Ein Großteil der Manager glaubt, für solche Streitigkeiten über die privat abgeschlossene Familien-Rechtsschutzversicherung bereits abgesichert zu sein. Ein gefährlicher Irrtum. Richtig ist zwar, dass solche Kombiprodukte vielfach eine Berufs-Rechtsschutzversicherung enthalten, die die Kosten bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten trägt.

Im Schadenfall stehen die Topmanager aber dennoch schutzlos da. Denn Berufsrechtschutz-Bausteine greifen in der Regel ausschließlich bei Arbeitnehmern. Im Kleingedruckten schließen die Anbieter von privaten Rechtsschutzversicherungen Streitigkeiten um Managerverträge gezielt aus. Sie scheuen das deutlich höhere Kostenrisiko. Der Grund: Geschäftsführer und Vorstände sind Organmitglieder und tragen als gesetzliche Vertreter einer juristischen Person (GmbH, AG etc.) hohe Verantwortung und damit verbunden auch ein hohes Haftungsrisiko. Das bringt zusätzlichen Zündstoff für Streitigkeiten rund um arbeitsvertragliche Ansprüche mit sich.

Existiert eine Rechtsschutzpolice muss diese daher nicht nur gewährleisten, dass Kosten gerichtlicher Verfahren und außergerichtliche Kosten gedeckt sind, sondern insbesondere, dass auch Geschäftsführer, Vorstände und andere Unternehmensorgane unter ihren Schutz fallen.

TOPMANAGER JOURNAL

Sie möchten regelmäßig Neuigkeiten aus der Topmanagerwelt?

Als Abonnent unseres Journals erhalten Sie viermal im Jahr exklusives Wissen kostenfrei in Ihr Mail-Postfach.

Die Lösung: Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung

Vielen Topmanagern ist nicht bewusst, dass eine klassische Berufs-Rechtsschutzversicherung nicht greift, wenn es zum Streit mit dem Unternehmen kommt. Dass die Anbieter von privaten Berufs-Rechtsschutz-Versicherungen Streitigkeiten über Managerverträge als nicht kalkulierbares und deshalb für sie nicht tragbares Kostenrisiko einstufen, sollte Geschäftsführern und Vorstandsmanagern zu denken geben. Im Umkehrschluss macht die rigorose Abwehrhaltung der Familien-Rechtsschutzversicherer deutlich, wie hoch ihr eigenes Risiko ist, wenn sie sich nicht für mögliche eigene arbeitsrechtliche Streitigkeiten gezielt absichern. Um für solche Fälle gewappnet zu sein, sollten Topmanager parallel zur Unterzeichnung des Anstellungsvertrages mit dem neuen Unternehmen eine private Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung abschließen.

[Bildnachweis: © iStock – simpson33]

Beata Drenker

Beata Drenker ist Head of Product Management Liability Lines and Legal Protection bei Finlex.

Alle Beiträge von:Beata Drenker