Abfindung für Führungskräfte: So maximieren Sie Ihre Abfindung in Verhandlungen

Abfindung für Führungskräfte: So maximieren Sie Ihre Abfindung in Verhandlungen

Abfindung für Führungskräfte: So maximieren Sie Ihre Abfindung in Verhandlungen 1024 683 Dr. Christoph Abeln

Warum Führungskräfte oft falsch beurteilt werden

Topmanager stehen häufig in der Kritik – sei es wegen hoher Gehälter, Boni oder großzügiger Abfindungen. Die Diskussion ist jedoch wenig zielführend. Schließlich wird kein Unternehmen dazu gezwungen, überhöhte Gehälter zu zahlen. Die Gehälter von Führungskräften werden durch Angebot und Nachfrage sowie die Vertragsfreiheit bestimmt. Daher entscheiden Unternehmen in unserer Marktwirtschaft selbst über die Höhe der Abfindungen für Führungskräfte.

Allerdings wird das deutsche Arbeitsrecht oft missverstanden. Es dient dem Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses und nicht der Regelung von Abfindungen. Folglich ist das Arbeitsverhältnis an sich geschützt und nicht die Höhe einer möglichen Abfindung für Führungskräfte.

Mut zur Offensive: Ihre Rechte als Führungskraft

Für Führungskräfte gilt: Sie sind rechtlich nicht gezwungen, einen Aufhebungsvertrag zu akzeptieren. Solange Ihr Vertrag noch besteht, haben Sie auch einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung und Bezahlung.

In Abfindungsverhandlungen sollten Führungskräfte deshalb den *Total Contract Value* (TCV) als Ausgangspunkt verwenden. Es handelt sich hierbei um den Wert aller Zahlungen, die Sie bis zum Renteneintritt erhalten könnten. Dies ist das Volumen, welches noch in Ihrem Vertrag steckt.

Lassen Sie sich nicht vorschnell von vermeintlich großzügigen Angeboten hinreißen, ohne diese vorher von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Oftmals dienen die Angebote nur dazu, einen Personalabbau voranzutreiben und dabei die Personalkosten zu reduzieren. Dies geschieht auf Ihre Kosten als Führungskraft.

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Rechtliche Grenzen für Arbeitgeber

Unternehmen in Deutschland haben strenge rechtliche Grenzen beim Personalabbau und bei der Reduzierung von Personalkosten zugunsten der Beschäftigten. Fragwürdige Sparmethoden des Arbeitgebers halten vor Gericht daher nur schwer stand. Diese Tatsache sollten Sie sich zunutze machen.

Es kommt häufig vor, dass Unternehmen bei Abfindungsverhandlungen für Führungskräfte so tun, als ob sie kurz vor der Insolvenz stehen. Bei der Berechnung der Abfindung für Führungskräfte werden dann nur die Grundgehälter berücksichtigt, während betriebliche Altersvorsorge oder andere Zusatzleistungen bewusst ignoriert werden. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtlich in einem Graubereich.

Rechnen Sie nicht mit Dankbarkeit bei Verhandlungen zur Abfindung für Führungskräfte

Topmanager, die sich in einer Trennungsphase befinden, erleben zunehmend Demütigungen. Sie werden auf nebensächliche Projekte versetzt oder ihnen werden wesentliche Aufgaben entzogen. Viele Führungskräfte reagieren darauf, indem sie hoffen, durch Loyalität und Leistung die Weiterbeschäftigung zu sichern. Oft ein Trugschluss. Aus Unternehmenssicht wird der C-Level Manager schnell zu einem reinen Kostenfaktor.

Daher sollten Sie keine Anerkennung für Ihre langjährige harte Arbeit im Topmanagement erwarten. Sobald ein Ende in Sicht ist, sollten Sie dies akzeptieren und sich darauf fokussieren, Ihre eigenen Interessen bestmöglich zu wahren. Möglicherweise geraten Sie sonst schnell in eine gefährliche Abwärtsspirale und verspielen aussichtsreiche Chancen für Ihre weitere Executive Karriere.

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Fazit: Setzen Sie auf eine harte Verhandlungsstrategie

Wenn es um die Abfindung für Führungskräfte geht, ist es entscheidend, die Ruhe zu bewahren und klar zu agieren. Lassen Sie sich nicht einschüchtern oder auf unwichtige Tätigkeiten abschieben. Es kann rechtlich unzulässig sein, weil Ihr Arbeitgeber Ihnen eine vertragsgemäße Beschäftigung schuldet. Auch vermeintlich verlockende Angebote sollten Sie kritisch hinterfragen, da diese oft mehr Schein als Sein sind. Unternehmen nutzen langwierige Verhandlungsphasen und zähe Kündigungsprozesse, um den C-Level Manager so unter Druck zu setzen, dass dieser kapituliert.

Mein Rat: Bleiben Sie standhaft und verteidigen Sie Ihre Rechte konsequent. Denn dies zahlt sich in der Regel aus! Ein erfahrener Arbeitsrechtler kann Ihre Erfolgschancen evaluieren und mit Ihnen die passende Strategie ausarbeiten.

Zudem kann eine offensive Verhandlungsstrategie dazu beitragen, Ihre Position bereits im Vorfeld zu stärken und ungerechtfertigte Angriffe abzuwehren. Lassen Sie sich daher nicht von öffentlicher Kritik oder dem internen Druck beeinflussen. Wenn das Angebot nicht passt oder keine adäquate neue Führungsposition verfügbar ist, sollten Sie auf eine Fortsetzung Ihrer bisherigen Beschäftigung bestehen. Falls das Unternehmen Sie nicht mehr beschäftigen möchte, muss es Sie in vielen Fällen weiterhin bezahlen. Die Chancen stehen gut, dass Sie dies durchsetzen können.

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Dr. Christoph Abeln

Dr. Christoph Abeln ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Abeln in Berlin. Er und sein Team vertreten Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und leitende Angestellte. Abeln hält regelmäßig Vorträge, publiziert Gastbeiträge und ist überdies Autor von Fachbüchern.

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